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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:
Unter der Inkompatibilität ist die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat zu verstehen. Ein Beamter scheidet aus seinem Amt aus, wenn er die Wahl zum Abgeordneten des Bundes- bzw. eines Landtags annimmt, § 33 BRRG, § 57 BBG. Diese Folge beruht auf der Grundlage der Gewaltenteilung, die eine gegenseitige Kontrolle der Organe ermöglichen soll. Daher dürfen Beamte, die in ihrer Funktion der Regierung zuzurechnen sind, nicht auch dem Parlament angehören und umgekehrt. Durch die Personenverschiedenheit wird die Kontrolle erst möglich.

Ist der Beamte bereits Abgeordneter zur Zeit seiner Ernennung muss das Beamtenverhältnis durch Entlassung beendet werden. Nimmt er die Wahl zum Abgeordneten während seines Beamtenverhältnisses an, wird der Beamte für die Dauer der Mitgliedschaft ohne Bezüge beurlaubt, so dass die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis ruhen.

Wichtige Rechtsgrundlagen:
§ 33 BRRG, § 57 BBG