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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:
Die Gehorsamspflicht beruht auf dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie ist gleichbedeutend mit der sog. Weisungsgebundenheit. Aufgrund der Gehorsamspflicht ist der Beamte verpflichtet, die von den Vorgesetzten erlassenen Anordnungen auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen, § 55 S. 2 BBG. Die Pflicht zur Gehorsamkeit besteht allerdings nur unter den Voraussetzungen, daß der Vorgesetzte und der Untergebene örtlich und sachlich zuständig für die Weisung sind, als auch daß die Weisung innerhalb der gesetzlichen Grenzen erfolgt.
 
 

Wichtige Rechtsgrundlage:
§ 55 BBG