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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

§ 55 Satz 1 BBG statuiert die Pflicht des Beamten, seinem Vorgesetzen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Diese Verpflichtung beruht auf dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung bezieht sich auch auf gleichrangige oder nachrangige Mitarbeiter. Hintergrund der Vorschrift ist weiterhin, daß der Beamte nicht lediglich passiv Anordnungen des Vorgesetzten vollziehen, sondern selbst kritisch hinterfragen soll, welche Maßnahmen er für zweckmäßig und angemessen erachtet.