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Beamtenrecht NRW Rechtsanwalt Anwalt
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www.beamtenrecht.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Bei der Vergabe einer freien Planstelle und deren vorheriger Ausschreibung ist der Dienstherr an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden. Um diesem gerecht zu werden, hat er die Entscheidung über die Vergabe einer Stelle aufgrund hinreichend differenzierter Leistungskriterien zu fällen. Zur Erweiterung seiner Beurteilungsgrundlagen, kann der Dienstherr auch Vorstellungsgespräche durchführen. Diesen kommt neben den Beurteilungen des einzelnen Bewerbers jedoch nur eine geringere Bedeutung zu. Der Dienstherr darf daher seine Entscheidung nicht ausschließlich nach dem Eindruck eines Auswahlgesprächs treffen.
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