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Beamtenrecht NRW Rechtsanwalt Anwalt
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www.beamtenrecht.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Um einen gleitenden Übergang älterer Beamter in den Ruhestand zu erlauben und jüngeren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, frei werdende Stellen zu besetzen, sieht § 72 b Abs. 4 BBG vor, dass Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen können. Der Antrag muss sich dabei auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken. Bewilligt werden kann eine Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bei 83%iger Nettobezahlung.
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