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Beamtenrecht aktuell

Auch im öffentlichen Dienst mehren sich die Konflikte zwischen Dienstherr und Beamten.

Die Leistungsdichte nimmt zu, Leistungsorientierung ist das erklärte Ziel in Bund. Ländern und Gemeinden. Mit einer größeren Leistungsdichte geht nicht selten ein Verlust an Qualität auch bei der Personalführung einher. Die für 2008 geplante Dienstrechtsreform wird dabei sicher eine weitere Leistungsverdichtung herbeiführen.

Bei Telekom und Post werden zahlreiche Beamtinnen und Beamten, die nicht mehr als solche eingesetzt werden können, mit personellen Massnahmen konfrontiert, die eine sachgerechte eigene Entscheidung verlangen. Betroffene berichten dabei nicht selten von Mobbing oder mobbingähnlichen Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatt in Eilverfahren entschieden, die derzeitige Handhabung der Versetzung von bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten zu einer konzerninternen Personalserviceagentur (Vivento) sei für den Regelfall rechtswidrig.

In NRW müssen sich viele Beamte der Umweltämter, Ämter für Arbeitsschutz und anderer Einrichtungen durch die Umstrukturierung der Landesverwaltung mit Veränderungen anfreunden. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat Anfang 2008 zunächts abgelehnt, die Umstrukturierung durch einstweilige Verfügung zu stoppen.

Aus dem Bereich des Beamtenrechts sind zur Zeit vor allem folgende Konfliktpunkte zu erwähnen:

Umkämpft ist u.a. die Kürzung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamte und -beamtinnen (Beamte/Soldaten). Ruhestandsbezüge sollen zukünftig nicht mehr (maximal) 75 % betragen, sondern im Höchstfall (letztendlich) nur noch 71,75 % der Bruttobezüge, die im letzten Monat der aktiven Dienstzeit bezogen worden sind. Ab dem 1. Januar 2003 werden die nächsten acht Anpassungen (Erhöhungen) der Versorgungsbezüge in gleichen Schritten abgesenkt, um am Ende auf 71,75 % zu kommen. Dies empfinden viele Beamte als Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, weil sie ihren aktiven Dienst immer in dem Bewusstsein geleistet haben, später einmal 75 % als Ruhestandsbezüge zu erhalten. Bei den Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik sind Tausende von Verfahren anhängig gemacht worden.

Ausserdem haben kinderreiche Beamte ihren Dienstherrn verklagt, weil dieser ihnen entgegen eines Verfassungsgerichtsurteils bis heute eine angemessene Alimentation vorenthält. Mit Urteil vom 24. November 1998 (- 2 BvL 26/91 u.a. -) hatte das Bundesverfassungsgericht Bund und Länder verpflichtet, ab dem 1. Januar 2000 sicherzustellen, dass Beamte für ihr drittes und jedes weitere Kind zusätzliche Besoldung in Höhe von 115 % des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfes eines Kindes erhalten. Mit Urteil vom 17. Juni 2004 (- BVerwG 2 C 34.02 -) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der Bund und die Länder dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind.

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte ärgern sich über die doppelte Praxisgebühr. Das VG Koblenz hat mit Urteil vom 11.10.2007 - 2 K 256/07.KO - entschieden, dass ein Beamter im Ruhestand keinen Anspruch darauf hat, dass sein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner bei der Beihilfe berücksichtigt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung desWeihnachtsgeldes für Beamte des Landes NRW im Jahre 2003 als unzulässig zurückgewiesen.

Im Pressegespräch am 20. Februar 2008 führte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, u.a. Folgendes aus:

"Hinsichtlich der Eingänge des vergangenen Jahres fällt insbesondere auf, dass sich die Eingangszahlen bei dem für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 2. Senat mehr als verdoppelt (Steigerung um + 148 % = 185 Verfahren), bei den Revisionen sogar vervierfacht haben. Nun, bei den Revisionen steckt unter anderem auch eine Serie weitgehend gleichartiger Verfahren hinter diesem Zahlenwachstum. Dies erklärt indes die Vermehrung der Verfahren nur zu einem Teil. Für den anderen Teil ist eine der Ursachen sicherlich, dass es im öffentlichen Dienstrecht der letzten Jahre erhebliche Einschnitte bei Leistungen für Beamte gegeben hat und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen. So gab es Kürzungen bei Sonderzahlungen, Zulagen und im Beihilferecht sowie auch bei den Versorgungsbezügen. Es wird zunehmend geltend gemacht, dass die Einkommensentwicklung bei den Beamten von der der Einkommen in der freien Wirtschaft abgekoppelt sei. Dass solche Fragen die Gerichte – und so auch das Bundesverwaltungsgericht - in den unterschiedlichsten Konstellationen erreichen, ist letztlich nicht weiter verwunderlich."

Im Personalvertretungsrecht - dem Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst - deutet die stark rückläufige Zahl der Eingänge wohl auf einen allgemeinen Trend hin. Da bei den Beschäftigten die Sorge um den Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht, wird weniger um Modalitäten des Mitbestimmungsrechts gestritten.

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