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Betreff:
Kategorie:
Beamtenrecht
Frage:
Ich werde 2009 mein Referendariat als Lehrerin beginnen.Letztes Jahr (2006) habe ich eine Psychotherapie abgeschlossen (KEINE ernste Erkrankung, ledigl. Gesprächstherapie, keine psych. Erkrankung vorliegend). Kann ich in NRW aus diesem Grund NICHT verbeamtet werden, obwohl die Therapie dann in der Vergangenheit zurückliegt?
Antwort:
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich steht eine abgeschlossene Psychotherapie wie auch eine laufende Behandlung einer Verbeamtung, auch auf Lebenszeit, nicht entgegen.

Bei der Verbeamtung wird letztlich im Rahmen der Gesundheitsprüfung geprüft, ob der oder die Betroffene erwartungsgemäß dauerhaft dienstfähig bleibt und nicht vorzeitig dienstunfähig wird. Dies ist naturgemäß eine Prognose, die vom zuständigen Amtsarzt bzw. Gesundheitsamt vorgenommen wird und in dessen Ermessen steht.

Dabei unterscheidet sich die Untersuchung nicht von einer Untersuchung durch ein Krankenhaus oder einen Hausarzt.

Bei der Untersuchung, die sowohl den körperlichen wie auch den seelischen Zustand erfasst, wird in der Regel auch nach dem seelischen Zustand wie auch etwaigen Therapien gefragt. Hier ist wahrheitsgemäß zu antworten. Sieht der Amtsarzt hier Aufklärungsbedarf, kann er mit dem Therapeuten Rücksprache halten. Ggf. kann auch eine Nachbehandlung angeregt werden.

In ihrem Fall dürfte, die Bestätigung ihrer Schilderung durch den Therapeuten unterstellt, keine Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit festgestellt werden.

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Lehrkräfte besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Dies kann Anlass sein, genau hinzuschauen. Eine Garantie, verbeamtet zu werden gibt es daher nicht.

Soweit der Lehrer eine Therapie gemacht hat und damit gezeigt hat, sich seinen Problemen zu stellen, kann dies auch sehr positiv verstanden werden. Denn nicht behandelte seelische Probleme können viel eher zu einer Zeitbombe werden. Da die Gesundheitsämter auch mit der Prüfung des Gesundheitszustandes in Fällen der vorzeitigen Zurruhesetzung in Krankheitsfällen befasst sind, ist dort gutbekannt, welche Belastungen Lehrer zu "Risikobeamten" machen können.

Aber nur in seltenen Fällen wird die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Dauer nicht gesehen.

Im Ergebnis rate ich Ihnen also, sich mit Ihrer Energie in das Referendariat zu begeben. Sollte es dennoch Probleme mit der Verbeamtung geben, wenden sich Sie sich am besten an einen entsprechend tätigen Rechtsanwalt. Wir sind Ihnen in diesem Fall gerne behilflich.

Ich hoffe, Ihnen insoweit Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Axel Willmann

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Sehr geehrter Herr Willmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehe ich es richtig, dass ich im Bedarfsfall der Nicht-Verbeamtung aufgrund der vergangenen Gesprächstherapie rechtlich gegen solch eine Entscheidung vorgehen könnte? Habe ich dabei eine gute Chance, solch einen Fall zu "gewinnen"? Gibt es hierfür Erfahrungswerte? Schließlich liegt/lag keinesfalls eine ernsthafte psychische Erkrankung vor.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
C. Wosch
Ergänzung:
Sehr geehrte Frau Wosch,

gerne beantworte ich Ihnen die Nachfrage.

Wenn Ihr Antrag auf Verbeamtung abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. So wie Sie Ihren Fall schildern, dürfte eine Ablehnung eher unwahrscheinlich sein. Dies würde dann dem Widerspruch gute Chancen einräumen.

Und sollte es tatsächlich Probleme im Widerspruchsverfahren geben, bleibt die Klage vor dem Verwaltungsgericht und ggf. der Instanzenzug.


Mit freundlichen Grüßen


Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

http://ssl.juracity.de
Status:
archiviert
Datum:
30.07.2007
Preis:
35 €
Kunde:
Caludia
Experte:
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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