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Betreff:
Kategorie:
Beamtenrecht
Frage:
Ich bin Bundesbeamter und habe kürzlich eine Beurteilung erhalten, mit der ich nicht einverstanden bin. Kann ich hiergegen Widerspruch einlegen?
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Antwort:
Die dienstliche Beurteilung ist kein Verwaltungsakt (BVerwG vom 11.03.1983). Demnach haben Sie an sich auch keine Möglichkeit des Widerspruchs. Es ist aber § 126 BRRG zu beachten, wonach der Verwaltungsrechtsweg auch dann eröffnet sein soll und ein Vorverfahren durchzuführen ist, wenn kein Verwaltungsakt vorliegt. Sie können den Widerspruch mit einer Gegenvorstellung verbinden, in der Sie die Mängel der Beurteilung erläutern und Abhilfe erbitten. Sollte diesem Begehren nicht enstprochen werden, wäre dann die Ablehung ein Verwaltungsakt, der seinerseits angegriffen werden kann.



Mit freundlichen Grüßen


Christian von Hopffgarten, Fachanwalt für Arbeitsrecht

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
09.08.2005
Preis:
25 €
Kunde:
Knuffi25
Experte:
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