Das Verwaltungsgericht in der Pressemitteilung: "Die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann seien bereits bis 1997 13 Jahre miteineinander verheiratet gewesen. Aus dieser Ehe sei ein Kind hervorgegangen. Auch nach der Scheidung der ersten gemeinsamen Ehe hätten die Eheleute ihre persönliche Beziehung ununterbrochen aufrecht erhalten. Sie hätten die Personensorge für ihr Kind gemeinsam ausgeübt und sich bei der Pflege der betagten Eltern des Beamten gegenseitig unterstützt. In diesem Fall sei die Annahme gerechtfertigt, dass die zweite Eheschließung Ausdruck einer echten persönlichen Bindung gewesen sei. Die infolge der Scheidung vorübergehend aufgelöste, vom Dienstherrn zu alimentierende "Beamtenfamilie" sei wiederaufgelebt."
Quelle: VG Arnsberg, Urteil vom 16.1.2008 - 2 K 396/07, Pressemitteilung