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09.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weihnachtsgeld für Beamte in NRW

Es gibt kein Weihnachtsgeld für Beamte, denn das Weihnachtsgeld der Beamtenbesoldung heißt Sonderzahlung. Und während des 2007 für die Landesbeamten in NRW noch 64 % betrug, werden es ab 2008 nur noch 50 % sein, für Versorgungsempfänger (Pensionäre) sogar anstatt 55 % nur noch 30 %. Die Gewerkschaften haben das schlimmste verhindert, denn die Landesregierung wollte das Weihnachtsgeld für aktive Beamte stärker kürzen; bei Pensionären gab es sogar den Plan, die Sonderzahlung komplett zu streichen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, die Sonderzahlung wieder auf die ursprünglichen 82 % anzuheben, um die Kaufkraft zu stärken.

Das Weihnachtsgeld der Beamten kommt nicht als Einmalzahlung, sondern wird mit dem Gehalt monatlich überwiesen.


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