Das erst im Jahr 2006 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführte Verfahren der Mediation hat sich damit auch im Beamtenrecht als besonders geeignet erwiesen, durch die Aufarbeitung einer Gesamtkonfliktlage eine zukunftsgerichtete Lösung zu finden, die von allen Beteiligten getragen wird.
Quelle: Pressemitteilung des VG Aachen vom 15.5.2007