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18.01.2008
Rechtsanwälte Felser

Axel Willmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlstrasse 19-23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Verwaltungsgericht Arnsberg: Besoldung der Landesbeamten in NRW verfassungswidrig - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Das VG Arnsberg (Az.: 2 K 3224/04 u.a.) vertritt die Auffassung, dass die Besoldung der Beamten in NRW bereits seit 2003 nicht mehr der Verfassung entspricht. Denn die Alimentation der Beamten sei in unzulässiger Weise von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt worden. Vorliegend ging es um vier Klagen gegen das 2003 abgeschaffte

Urlaubsgeld. Das VG hat die Frage daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Näheres in der Pressemitteilung von justiz.nrw.de

Und viele weitere Informationen zum Beamtenrecht finden Sie auf unserem Portal beamtenrecht.de.

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Axel Willmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


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