Beamtenrecht NRW Rechtsanwalt Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.beamtenrecht.de
www.beamtenrecht.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Beamtenrecht
Infos /Muster finden
EingruppierungsCheck
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Anzeige
Anzeige
Details
09.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Axel Willmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlstrasse 19-23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Urteil: Beamter hat Anspruch auf Viagrakostenersatz

So entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem heute veröffentlichten Urteil. Dies teilt der Nachrichtendienst PR - Inside unter Berufung auf eine ddp - Mitteilung mit. Nach der Entscheidung des Gerichts darf einem Bundesbeamten nicht generell die Beihilfe für den Kauf des beliebten Potenzsteigerers Viagra verweigert werden.

Entschieden wurde dies für den Fall, dass dem klagenden Beamten das Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben worden ist. Der dortige Kläger hatte nach einer Prostataoperation entsprechende Probleme festgestellt. Sein Arzt hatte ihm daraufhin 12 Tabletten zum Preis von EUR 144,00 verschrieben. Nach der Einnahme soll der Mann laut Mitteilung eines Gerichtssprechers dauerhaft beschwerdefrei gewesen sein. Die Beihilfestelle hatte die Übernahme der Kosten jedoch verweigert. Zur Begründung führte diese aus, dass Behandlungskosten für Potenzstörungen nicht übernommen würden. Das Koblenzer Gericht sah darin allerdings eine unzulässige Benachteiligung des Klägers. Danach darf die Beihilfestelle nicht bestimmte Krankheiten aus der Beihilfeberechtigung herausnehmen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Beamtenrecht stellen
Unsere Angebote - TOP Beiträge zum Thema Beamtenrecht