Für die vergleichbare Fallgestaltung der Urlaubsabgeltung eines ausgeschiedenen Dienstordnungsangestellten, für den ebenfalls Beamtenrecht gilt, hat das ArbG Wuppertal die Fragestellung am 19.11.2009 (7 Ca 2453/09) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nunmehr mit Beschluß vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F die in diesem Verfahren maßgeblichen Fragen - dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Es ist daher damit zu rechnen, dass 2011 eine entsprechende Klärung durch den EuGH erfolgt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte