Beamtenrecht NRW Rechtsanwalt Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.beamtenrecht.de
www.beamtenrecht.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Beamtenrecht
Infos /Muster finden
EingruppierungsCheck
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Anzeige
Anzeige
Details
07.07.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Urlaubsabgeltung für Beamte: VG Frankfurt legt dem EuGH vor

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Beschluß vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob auch Beamte Urlaubsabgeltung in Geld verlangen können, wenn sie wegen Krankheit (Dienstunfähigkeit) den Resturlaub vor der Pensionierun, häufig wegen Dienstunfähigkeit, nicht mehr nehmen können. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wendet sich in seinem Vorlagebeschluß gegen die Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz, nach der Beamte keinen Anspruch auf Abgeltung des Resturlaubs haben sollen. Das VG Frankfurt ist auch entgegen der Meinung des Bundesarbeitsgerichts der Ansicht, dass nicht nur der gesetzliche Mindesturlaub abzugelten ist, sondern auch der darüber hinausgehende Urlaub nach der landesrechtlichen Urlaubsverordnung. Das Verwaltungsgericht hat weitereFragen gestellt, u.a. ob Freizeitausgleichsansprüche für Feiertage auch der Regelung in Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG unterfallen und ob ein aus nationalem Recht folgender Verfall der Abgeltungsansprüche zu beachten ist.

Für die vergleichbare Fallgestaltung der Urlaubsabgeltung eines ausgeschiedenen Dienstordnungsangestellten, für den ebenfalls Beamtenrecht gilt, hat das ArbG Wuppertal die Fragestellung am 19.11.2009 (7 Ca 2453/09) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nunmehr mit Beschluß vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F die in diesem Verfahren maßgeblichen Fragen - dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Es ist daher damit zu rechnen, dass 2011 eine entsprechende Klärung durch den EuGH erfolgt.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Beamtenrecht stellen
Unsere Angebote - TOP Beiträge zum Thema Beamtenrecht