dass die Bestimmungen verfassungswidrig seien. Sie brachte ein Normenkontrollverfahren auf den Weg. Verletzt sieht die Juristin das Recht auf Glaubensfreiheit, die freie Religionsausübung, das Recht auf gleichen Zugang zu Beamtenstellen und das Gleichheitsgebot für Mann und Frau.
Verhandelt wurde am 15.08.2007; die Entscheidung soll nun am 10.12.2007 verkündet werden.
Die Entscheidung dürfte auch vor dem Hintergrund der gerade verstärkt diskutierten Integration von Ausländern mit Spannung erwartet werden. Wir wir berichtet haben, hat kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine entsprechende Klage einer Kopftuch tragenden Bewerberin abgewiesen.
Sobald die Entscheidung bekannt ist, werden wir hier bloggen.
Mehr zum Dresscode am Arbeitsplatz finden Sie hier. Und vieles zum Kopftuchverbot finden Sie hier.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Islamisches Portal igmg