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21.06.2007

Von: RA v. Hopffgarten

Disziplinarrecht: Doping Entlassungsgrund

Doping und kein Ende! Täglich wird über neue Dopinggerüchte genauso umfangreich berichtet wie über die Bemühungen verschiedener Organe und Behörden, dem Problem Herr zu werden.

Verteidigungsminister Jung hat nun bei einer Anhörung des Bundestags-Sportausschusses in Berlin angekündigt, daß bei der Bundeswehr beschäftigte Sportler disziplinarrechtlich mit der Entlassung aus dem Dienst (§ 55 Abs. 5 Soldatengesetz) rechnen müssen. Die Bundeswehr unterhält zahlreiche Sportfördergruppen, in denen Sportlern aus Sportarten, die es nicht in jedem Fall ermöglichen, von Siegesprämien zu leben, unter professionellen Bedingungen ihrer Sportart nachgehen können.

Quelle: News Deutscher Olympischer Sport Bund

 

Christian von Hopffgarten

Rechtsanwalt & Fachanwalt

für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Felser

 

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