Mal sehen, wie sich das Land aus der Affaire ziehen wird. Dem Vernehmen wird unter Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Das Land will auf keinen Fall wegen der Altersgrenze abgelehnte Bewerber neu einstellen.
Gewerkschaften und Verbände fordern jetzt ältere Bewerberinnen und Bewerber auf, sich für die Verbeamtung zu bewerben. Entsprechende Musterschreiben sind im Internet zu finden.
Die amtlichen Leitsätze der Entscheidung lauten:
1. Altersgrenzen für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Altersgrenzen für die Einstellung und Übernahme in eine Beamtenlaufbahn werden nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausgeschlossen.
2. Der von dem Gesetzgeber zu einer Regelung von Altersgrenzen ermächtigte Verordnungsgeber muss diese Regelung einschließlich der Ausnahmetatbestände selbst treffen; er darf die Ausnahmen nicht der Verwaltungspraxis überlassen.
BVerwG vom 19. Februar 2009Â Az.: BVerwG 2 C 18.07
Das Urteil im Volltext: juracity_bverwg_urteil_altersgrenze_35_beamte_nrw.pdf