Die Justizverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat das Landesrecht NRW, also auch das Landesbeamtenrecht, ins Internet gestellt. Das Landesbeamtengesetz (LBG NW) mit eingearbeiten Verwaltungsvorschriften (VV) hat die Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden Nordrhein-Westfalen (AGSV NRW) ins Netz gestellt.