Von: RA v. Hopffgarten
von 3 % für
Beamte und Versorgungsempfänger und einer korrespondierenden Erhöhung der Anwärtergrundbeträge. Des weiteren erfolgt eine Erhöhung des Familienzuschlags für
Beamtinnen und
Beamte mit mehr als zwei Kindern um jeweils 50,– Euro .
Tabelle A-Besoldung
Tabelle B-Besoldung
Anwärter
Zulagen
Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser
www.beamtenrecht.de