folgte dem Land. Das OVG erkannte, dass der per Gesetz vorgesehene Übergang der Beamten schwere rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe. Diese Fragen seien bisher nicht geklärt. Die Beantwortung der Fragen können nur in einem Hauptsache verfahren erfolgen.
Daher nahm das Gericht eine Interessenabwägung vor. Und diese fiel zugunsten des Landes aus.
Es läge nach Auffassung der Richter im wohlverstandenen Interesse des Landes und der Bürger, dass die Fortsetzung der Arbeit auch in anderen Dienststellen gesichert sei. Die eventuellen Nachteile für die Beamten müßten da zurücktreten. Den Beamten sei also zuzumuten, bis zur Klärung der Fragen im Hauptsacheverfahren vorerst den Dienst bei den nun zuständigen Kommunen zu verrichten.
Ähnliche Verfahren sind noch anhängig. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht entsprechend verfährt. Ein Rechtsmittel gegen die Beschlüsse ist nicht gegeben.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Presseerklärung auf justiz.nrw.de