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13-06-08

Amtsangemessene Beschäftigung

Sport statt Jura sollte eine Abteilungsleiterin der Uni Würzburg machen, die zuvor als ständige Vertreterin des Uni-Kanzlers tätig war und ab 10/07 ein neues Amt als Leiterin der Abteilung 1 (Hochschulplanung und innere Organisation) antrat, die zum Geschäftsbereich des Uni-Präsidenten gehört. Der konnte mit der Juristin nicht, versetzte sie kurzerhand und machte sie zur Leiterin des Uni-Sportzentrums. Im Hauptsacheverfahren obsiegte die Juristin schliesslich, nachdem die Richter die einstweilige Verfügung zunächst zurückgewiesen hatten (allerdings wohl wegen zu weiter Antragsformulierung). Die Juristin muss nun amtsangemessen beschäftigt werden. Die Würzburger Richter zitierten in diesem Zusammenhang aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: "Zu perspektivloser Untätigkeit kann ein Beamter nicht genötigt werden."

Quelle: "Schreibmaschine"

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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