Altersgrenze für kommunale Spitzenbeamte: Machwirth will´s wissen ?
Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat einen Herausforderer: Der OB von Idar-Oberstein (das deutsche "El Dorado") hat den Verfassungsgerichtshof mit einer einstweiligen Anordnung und in der Hauptsache mit einer Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen VGH B 27/06 und VGH A 28/06) angerufen, wie Beck-Online mitteilt. Mit der einstweiligen Anordnung will er die Wahl seines Nachfolgers Anfang November stoppen lassen. Machwirth erreicht im Februar 2007 die Altersgrenze von 68 Jahren nach § 183 Absatz 2 Satz 2 des Beamtengesetzes Rheinland-Pfalz und soll dann entlassen werden (Juracity berichtete). Seine achtjährige Amtszeit würde dagegen erst am im Februar 2009 enden. Die beamtenrechtliche Regelung hält Machwirth deshalb für verfassungswidrig.