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28.10.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Altersgrenze 65 für Flugzeugführer "roger"

meint das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Beschluss vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 12 ME 326/06, Volltext). Der klagende Flugzeugführer war offensichtlich der Meinung, er sei noch fit und könne locker die Altersgrenze überfliegen. Auf die individuelle Fitness kommt es nicht an, so das OVG in Lüneburg. Die generalisierende Betrachtungsweise des Gesetzgebers in § 20 Abs. 2 LuftVZO sei im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs und der Passagieren gerechtfertigt. Medizinische Erfahrungswerte seien ausreichend für die Altersgrenze. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte sich erst kürzlich mit der Altersgrenze von flugmedizinischen Sachverständigen beschäftigt (JuracityBlog berichtete).

Weitere Urteile zum Thema "Altersgrenze" finden Sie in einem Special auf www.kuendigung.de.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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